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Über das Unternehmen
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Anstellungsbedingungen

(über die gesetzlichen Erfordernisse hinausgehend)

13. Monatslohn

Ihnen wird ein 13. Monatslohn ab Stellenantritt ausgerichtet, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate gedauert hat. Der 13. Monatslohn beträgt 1/12 des bezogenen Jahresgrundlohnes. Dauert das Anstellungsverhältnis nicht das ganze Jahr, wird der 13. Monatslohn pro rata ausgerichtet.

Lohnzahlung bei Krankheit und Unfall

Bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Berufs- und Nichtberufsunfall bezahlt der Arbeitgeber 30 Tage den vollen Lohn in bisherigem Umfang. Ab dem 31. Tag erfolgen die Lohnzahlungen gemäss Versicherungsreglement.

Entschädigung der Umkleidezeit

Die Entschädigung der Umkleidezeit beträgt pro Jahr CHF 1‘100.00 bei einem Arbeitspensum von 100% (Teilzeit entsprechende weniger) dies entspricht CHF 5.00 pro Arbeitstag.

Die heutige Stiftung CADONAU wurde am 31. Dezember 1959 unter dem Namen «Evangelisches Alters- und Pflegeheim Chur» gegründet und am 6. Dezember 2013 von «Evangelische Alterssiedlung Masans» (EAM) im Zuge eines Neuauftritts in den heutigen Namen umbenannt. Die Gründungsmitglieder sind die Evangelischen Kirchgemeinden des damaligen Kolloquiums Chur–Schanfigg.

Hauptzweck der Stiftung sind «Gründung und Betrieb eines Alters- und Pflegeheims für Alte und Chronischkranke, die regelmässiger ärztlicher Betreuung bedürfen», wie es in den Statuten verankert wurde. Das Stiftungskapital betrug 40'000 Franken.

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